Sanierung und Modernisierung

Förderung energetische Sanierung: Programme

Förderung energetische Sanierung: welche KfW- und BAFA-Programme es gibt, wie hoch die Zuschüsse sind und wann sich der Steuerbonus mehr lohnt.

Katrin Vogel 4 Min. Lesezeit

Förderung energetische Sanierung: Programme

Die Förderung energetische Sanierung läuft in Deutschland über drei parallele Wege: zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der KfW, direkte Zuschüsse des BAFA für einzelne Maßnahmen und ein steuerlicher Bonus für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Kurz zur Einordnung: Eine energetische Sanierung ist jede bauliche Maßnahme, die den Energiebedarf eines Gebäudes senkt – von der Dämmung über neue Fenster bis zur Heizungserneuerung. Welches Programm im Einzelfall passt, hängt vom Umfang der Maßnahme und vom Steuerstatus des Eigentümers ab.

KfW-Programme: Kredit oder Zuschuss für die ganze Sanierung

Die KfW fördert vor allem Vorhaben, die auf ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau abzielen, sowie den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer sein Haus zum Effizienzhaus umbaut, kann zwischen einem zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss und einem reinen Investitionszuschuss wählen – beide Varianten laufen über die KfW, der Zuschuss wird aber technisch oft über das BAFA abgewickelt.

Für die Heizung gilt ein eigener Fördersatz mit Bonusstufen: eine Grundförderung für den Umstieg auf erneuerbare Wärme, ein Einkommens-Bonus für Haushalte unter einer festgelegten Einkommensgrenze und ein Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Diese Boni sind kombinierbar, allerdings gilt eine Förderhöchstgrenze pro Wohneinheit.

  • Kredit mit Tilgungszuschuss: sinnvoll, wenn ohnehin Fremdkapital nötig ist
  • Direktzuschuss: sinnvoll bei ausreichend Eigenkapital, da kein Kreditvertrag nötig ist
  • Antrag immer vor Auftragsvergabe stellen, sonst entfällt die Förderfähigkeit

BAFA-Zuschüsse für einzelne Maßnahmen

Wer nicht die gesamte Gebäudehülle auf einmal saniert, sondern einzelne Bauteile erneuert, beantragt den Zuschuss meist direkt beim BAFA. Dazu zählen Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Türen sowie Anlagentechnik wie Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Die Fördersätze liegen je nach Maßnahme und Bonusanspruch in einer ähnlichen Größenordnung wie bei der KfW-Heizungsförderung, die Antragswege unterscheiden sich aber.

Voraussetzung ist in der Regel die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die technische Planung bestätigt und später die fachgerechte Umsetzung nachweist. Diese Fachplanung ist kein bürokratischer Umweg, sondern verhindert typische Fehler: falsch dimensionierte Dämmstärken, Wärmebrücken an Anschlüssen oder eine Heizung, die nicht zum sanierten Gebäude passt.

  • Einzelmaßnahmen ohne Effizienzhaus-Ziel: Zuschuss über BAFA
  • Energieeffizienz-Experte: Pflicht für die Antragstellung und die Bestätigung nach Fertigstellung
  • Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen im selben Jahr ist möglich und oft sinnvoll

Energetische Sanierung von der Steuer absetzen statt Zuschuss beantragen

Neben den direkten Förderprogrammen gibt es die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Wer sein selbst genutztes Wohngebäude saniert, kann einen Teil der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen – das betrifft sowohl die energetische Sanierung bei der Steuer als Handwerkerleistung wie auch Materialkosten, wenn ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt.

Der steuerliche Weg ist besonders für Eigentümer interessant, die selbst wohnen und keinen Zuschuss beantragen wollen oder können, etwa weil die Maßnahme nicht alle technischen Fördervoraussetzungen erfüllt. Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – wer bereits einen BAFA- oder KfW-Zuschuss erhalten hat, kann die geförderten Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen.

  • Nur für selbst genutztes Wohneigentum, nicht für vermietete Objekte
  • Nachweis über Fachunternehmerbescheinigung erforderlich
  • Entscheidung Zuschuss oder Steuerbonus vor Beginn der Arbeiten treffen

Welche Förderung passt zu welchem Vorhaben?

Die Wahl des Programms hängt von drei Faktoren ab: dem Umfang der Sanierung, der Eigennutzung und der Finanzierungssituation. Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus gehört fast immer zur KfW, eine einzelne Maßnahme wie ein Fenstertausch eher zum BAFA-Zuschuss oder alternativ zur Steuerlösung.

SituationPassender Förderweg
Gesamtsanierung zum EffizienzhausKfW-Kredit oder -Zuschuss
HeizungstauschKfW-Heizungsförderung mit Boni
Einzelne Dämm- oder FenstermaßnahmeBAFA-Zuschuss
Selbst genutztes Haus, kein Zuschussantrag gestelltSteuerliche Förderung

Vermieter fallen aus der steuerlichen Regelung heraus, können aber Modernisierungskosten regulär als Werbungskosten oder über Abschreibungen ansetzen und zusätzlich Zuschüsse beantragen. Für Eigentümergemeinschaften gilt: Der Antrag läuft über die Gemeinschaft, nicht über einzelne Wohnungseigentümer.

Antragswege: Reihenfolge entscheidet über die Förderfähigkeit

Ein häufiger Fehler ist die Auftragsvergabe vor der Antragstellung – dann entfällt der Zuschuss unwiderruflich, unabhängig davon, wie sinnvoll die Maßnahme war. Die richtige Reihenfolge ist bei jedem Programm ähnlich:

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und Maßnahme technisch planen lassen
  2. Förderantrag stellen und Zusage abwarten
  3. Auftrag an das Fachunternehmen vergeben
  4. Nach Fertigstellung Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen

Bei der Steuerlösung entfällt der vorherige Antrag, dafür ist die vollständige, korrekte Rechnung mit Fachunternehmerbescheinigung entscheidend – Bargeldzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt.

Fazit

Für die Förderung einer energetischen Sanierung gibt es keinen Königsweg, sondern drei sich ergänzende Instrumente: KfW für große Vorhaben und Heizungstausch, BAFA für Einzelmaßnahmen und die Steuerlösung für Eigennutzer ohne Zuschussantrag. Wer vor Beginn der Arbeiten prüft, welches Programm zum eigenen Vorhaben passt, vermeidet den teuersten Fehler – den nachträglichen Förderausschluss durch eine zu früh unterschriebene Rechnung.

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