Eine energetische Sanierung Förderung ist der Sammelbegriff für Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, mit denen Bund, KfW und BAFA Maßnahmen bezuschussen, die den Energieverbrauch eines Wohngebäudes senken. Was eine energetische Sanierung konkret umfasst – von der Dämmung bis zum Heizungstausch – erklärt der Grundlagenartikel dieses Portals ausführlich. Dieser Beitrag konzentriert sich allein auf die Förderseite: welche Programme es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wie das Antragsverfahren abläuft.
Welche Maßnahmen fördert der Staat konkret?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie unterscheidet zwischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik und der umfassenden Sanierung zum sogenannten Effizienzhaus, bei dem mehrere Gewerke gemeinsam geplant werden.
Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören unter anderem:
- Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und obersten Geschossdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung der Heizungsanlage, insbesondere der Umstieg auf Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme
- Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Wer mehrere dieser Maßnahmen im Rahmen eines Sanierungsplans kombiniert und dabei einen festgelegten Effizienzhaus-Standard erreicht, kann höhere Fördersätze erhalten als bei isolierten Einzelmaßnahmen.
Zuschuss vom BAFA oder Kredit von der KfW: Was passt wann?
Bei der Förderung energetischer Sanierungen laufen zwei Institutionen parallel, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung. Das BAFA zahlt für die meisten Einzelmaßnahmen einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss auf Antrag. Die KfW vergibt dagegen zinsgünstige Kredite, bei denen ein Teil der Kreditsumme als Tilgungszuschuss erlassen wird – dieser Weg lohnt sich vor allem für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus oder wenn ohnehin Fremdkapital benötigt wird.
Für Heizungstausch besteht Wahlfreiheit zwischen BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss; die Fördersumme ist in beiden Fällen identisch, nur die Auszahlungsform unterscheidet sich. Bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus ist ausschließlich der KfW-Weg vorgesehen. In beiden Fällen ist für viele Maßnahmen die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten Pflicht, der die technische Planung bestätigt und später die fachgerechte Umsetzung nachweist.
Wie hoch sind die Fördersätze und Boni?
Die Fördersätze setzen sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die sich addieren lassen, aber gedeckelt sind. Die genauen Prozentsätze werden regelmäßig angepasst, daher lohnt sich vor der Antragstellung stets ein Blick auf die aktuellen Programmbedingungen. Als Orientierung gilt derzeit folgende Struktur:
| Bestandteil | Wer erhält ihn | Größenordnung |
|---|---|---|
| Grundförderung Heizung | Alle Antragsteller | rund 30 Prozent |
| Einkommens-Bonus | Selbstnutzende mit niedrigem Haushaltseinkommen | zusätzlich bis 30 Prozent |
| Effizienz-Bonus | Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme | zusätzlich 5 Prozent |
| Grundförderung Gebäudehülle | Alle Antragsteller | rund 15 Prozent |
| iSFP-Bonus | Umsetzung eines individuellen Sanierungsplans | zusätzlich 5 Prozent |
Für den Heizungstausch ist die Gesamtförderung typischerweise auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf 20 bis 25 Prozent. Zusätzlich gelten Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten je Wohneinheit, die den maximal auszahlbaren Betrag begrenzen.
Energetische Sanierung von der Steuer absetzen statt Zuschuss beantragen
Wer keinen BAFA-Zuschuss und keinen KfW-Kredit in Anspruch nimmt, kann die energetische Sanierung stattdessen über die Steuer absetzen. Nach § 35c Einkommensteuergesetz lassen sich bei einer energetischen Sanierung Steuervorteile von 20 Prozent der Kosten geltend machen, verteilt über drei Jahre und bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Objekt. Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird und mindestens zehn Jahre alt ist.
Der entscheidende Unterschied: Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wer den Weg über die Steuer wählt, verzichtet auf die Fördersumme von BAFA oder KfW, dafür entfällt die Pflicht zur vorherigen Antragstellung und Bewilligung. Das kann sinnvoll sein, wenn die Sanierung kurzfristig starten soll oder die individuellen Fördervoraussetzungen – etwa der Einkommens-Bonus – ohnehin nicht greifen. Ein Fachunternehmen muss die Maßnahme in jedem Fall nach den energetischen Mindestanforderungen ausführen und dies auf einem amtlichen Formular bescheinigen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Reihenfolge ist bei der energetischen Sanierung Förderung entscheidend und der häufigste Grund für gescheiterte Anträge. Wird ein Handwerksbetrag beauftragt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verfällt der Anspruch in der Regel vollständig.
- Energieeffizienz-Experten einbinden und Maßnahme technisch planen lassen
- Förderantrag bei BAFA oder KfW stellen und Bewilligung abwarten
- Erst danach Aufträge an Fachbetriebe vergeben und Verträge unterzeichnen
- Maßnahme fachgerecht umsetzen und Rechnungen sammeln
- Verwendungsnachweis mit Fachunternehmererklärung fristgerecht einreichen
Für die Umsetzung nach Bewilligung gelten Fristen von meist 36 Monaten bei Einzelmaßnahmen; Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich. Wer unsicher ist, ob ein Vertrag bereits als Auftragsvergabe gilt, sollte im Zweifel den Energieberater fragen, bevor Unterschriften geleistet werden.
Fazit
Die energetische Sanierung Förderung besteht im Kern aus zwei Säulen: dem BAFA-Zuschuss beziehungsweise KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss auf der einen und der steuerlichen Absetzung nach § 35c EStG auf der anderen Seite – beide lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wer die höchste Förderquote sichern will, plant die Maßnahme mit einem Energieeffizienz-Experten, stellt den Antrag vor jeder Auftragsvergabe und prüft vorab, welche Boni tatsächlich zutreffen.